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Bonnfinanz

Altersvorsorge­reform­gesetz 2027

Das Altersvorsorgedepot für Selbstständige

Ein neues Instrument – kein Ersatz

Ab 2027 schafft der deutsche Gesetzgeber mit dem Altersvorsorgedepot eine staatlich geförderte Vorsorgeform, die erstmals kapitalmarktbasiert investiert und steuerlich entlastet. Für Selbstständige und Freiberufler in Deutschland lohnt sich ein genauer Blick: Welche Chancen eröffnet die Reform, und wie lässt sie sich in eine bestehende Vorsorgestruktur integrieren?

Selbstständiger an seinem Arbeitsplatz — Bonnfinanz Altersvorsorge

Warum Selbstständige eine andere Ausgangslage haben

Wer ohne gesetzliche Rentenversicherung durch das Berufsleben geht, trägt die Verantwortung für die eigene Altersvorsorge vollständig selbst. Das schafft Freiheit — und gleichzeitig eine strukturelle Lücke.

  • Hohe Einkommensschwankungen, Steuerbelastungen und der Wunsch nach Planbarkeit machen ein durchdachtes Vorsorgekonzept nicht zur Option, sondern zur Notwendigkeit.
  • Was bislang fehlte: eine staatlich geförderte Lösung, die zum Kapitalmarkt hin offen ist, keine starren Verrentungsregeln vorschreibt und dabei steuerlich wirksam wird.
  • Riester hat dieses Versprechen nie wirklich eingelöst – zu unflexibel, zu weit weg vom realen Investmentgeschehen. Und vor allem nur für Angestellte möglich. Selbstständigen stand bislang nur die Basisrente (Rürup) zur Verfügung, die auch nur als Versicherung konzipiert ist.

Das Altersvorsorgedepot ist kein Wechsel-Thema. Es ist ein komplett neues Instrument – und eine neue Chance.

Was das Altersvorsorgedepot konkret bedeutet

Das Altersvorsorgereformgesetz überführt die bisherige Riester-Förderlogik in ein moderneres Modell. Das Altersvorsorgedepot erlaubt die direkte Investition in Kapitalmarktprodukte — darunter aktive Investmentfonds —, ist nicht zwingend an eine klassische Versicherungsstruktur gebunden und eröffnet damit Renditechancen, die frühere Förderprodukte strukturell ausgeschlossen haben.

Hinzu kommt: Selbstständige denken in Steuerlogik. Jede Entscheidung zur Altersvorsorge wird zuerst auf ihre steuerliche Wirkung geprüft — und das zu Recht. Ein Vorsorgebaustein, der in der Ansparphase steuerfreie Erträge ermöglicht und gezielte steuerliche Entlastung bietet, verdient daher ernsthafte Aufmerksamkeit.

Wichtig zu wissen: Konkrete Produkte sind noch nicht auf dem Markt. Die Reform tritt 2027 in Kraft — bis dahin laufen Produktentwicklung und aufsichtsrechtliche Umsetzung. Wer heute bereits Angebote verkauft, handelt verfrüht. Was jetzt möglich ist: einordnen, vorbereiten, strategisch positionieren.

Kapitalanlagen unterliegen Marktschwankungen. Das Altersvorsorgedepot bietet Renditechancen und dabei gleichzeitig verschiedene Garantieoptionen. Zur Optimierung der Rendite ist auch ein Garantieverzicht möglich. Eine realistische Erwartungshaltung ist Teil seriöser Beratung.

Die neue Förderung auf einen Blick

Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, dazu 300 Euro je Kind. Gefördert wird ein Eigenbeitrag von bis zu 1800 Euro pro Jahr.

  • 1 bis 360 €

    Förderzone 1

    Grundzulage50 %
    180 €
  • 361 bis 1.800 €

    Förderzone 2

    Grundzulage25 %
    + 360 €
  • Kinderzulage

    Kind 1300 €
    Kind … 
    + 300 € je Kind
  • 1.801 bis 6.840 €

    Steuerliche Förderzone

    Kein Zuschuss 
    Steuerschutz 
    Unbesteuerter Zinseszinseffekt + Steuerstundung

Gem. Altersvorsorge-Reformgesetz; gültig ab 1.1.2027.

  • Kapitalmarktnähe

    • Breite Anlagepalette
    • Renditechancen durch Fondsanlagen
    • Langfristiger Vermögensaufbau
  • Einfache Förderlogik

    • Einzahlen
    • Förderung erhalten
    • Vermögen aufbauen
  • Steuervorteile

    • Steuerliche Entlastung während der Ansparphase
    • Effizienter Vermögensaufbau
    • Attraktive Netto-Rendite

Ein Baustein – nicht die Gesamtlösung

Selbstständige, die bereits eine durchdachte Vorsorgestrategie verfolgen, investieren typischerweise auf mehreren Ebenen gleichzeitig: in Rürup-Verträge mit ihrem hohen Steuerabzugspotenzial, in Fondsdepots in der dritten Schicht, ggf. in Immobilien oder – je nach Berufsgruppe – in ein Versorgungswerk.

Der Mehrwert liegt gerade in der Ergänzungsfunktion: Das neue Depot kann Lücken schließen, die andere Bausteine offen lassen – vor allem wenn es um staatlich geförderte Kapitalmarktbeteiligung mit steuerlicher Wirkung geht, ohne dabei in die Inflexibilität klassischer Versicherungsprodukte zu fallen.

Ob und wie dieser Baustein in die eigene Vorsorgestruktur passt, hängt von Faktoren ab, die sich pauschal nicht beantworten lassen: Einkommenshöhe, bestehende Verträge, steuerliche Situation, Lebensplanung. Genau dafür braucht es keine Produktempfehlung – sondern eine fundierte Einordnung.

Das Altersvorsorgedepot ergänzt bestehende Strategien – es ersetzt sie nicht.

  • Rürup-Rente
  • Fondsdepot
  • Immobilien
  • Gold
  • Absicherung
Beispielrechnung Altersvorsorgedepot — unverbindliche Orientierung
Monatlicher Beitrag150 €
Steuerliche Entlastung p. a.ca. 540 €
Anlagehorizont35 Jahre
Modellhafte Endsummeca. 90.000 €

* Maximal förderfähiger Eigenbeitrag laut Reformgesetz (1.800 € pro Jahr); bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 %, inkl. Förderung.

** Annahme: 5 % jährliche Rendite vor Kosten und Steuern. Keine Garantie, nur zur Orientierung. Individuelle Ergebnisse können deutlich abweichen.

Für wen das Depot interessant sein kann – und für wen nicht

Das Altersvorsorgedepot ist besonders relevant für Selbstständige, die bereits eine solide steuerliche Basis haben, weitere Förderbausteine erschließen möchten und Kapitalmarktrisiken bewusst eingehen können. Wer noch keine Grundstruktur für die Altersvorsorge aufgebaut hat, sollte zuerst dort ansetzen – das Depot ist kein Fundament, sondern ein ergänzender Pfeiler.

Ob das auf deine Situation zutrifft – das lässt sich erst nach einem Blick auf deine konkrete Ausgangslage sagen.

  • Bereits Rürup maximal ausgeschöpft? Eine Fonds-Komponente kann staatlich gefördert ergänzen.
  • Immobilienbesitz eingeplant? Das Depot deckt die oft fehlende, kapitalmarktnahe Komponente ab.
  • Steuerliche Situation im Blick: ob sich das Depot lohnt, hängt an deiner konkreten Ausgangslage.
  • Konkrete Einordnung deiner persönlichen Situation – verständlich und nachvollziehbar.
  • Ohne Entscheidungsdruck.

Die wichtigsten Fragen für Selbstständige.

Bin ich als Selbstständiger ab 2027 förderberechtigt?

Ja. Ab 2027 sind Selbstständige mit Gewerbe oder freiem Beruf erstmals unmittelbar förderberechtigt — Voraussetzung ist, dass du eine Steuererklärung abgibst.

  • Neu gegenüber Riester: Selbstständige und Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure und weitere) sind direkt förderberechtigt.
  • Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind unmittelbar berechtigt — selbst im Angestelltenstatus.
  • Mittelbar berechtigt: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner einer förderberechtigten Person bei 120 Euro Mindestsparleistung; max. Zulage 175 Euro.
Wie viel Förderung bekomme ich?

Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, dazu 300 Euro je Kind und Jahr. Gefördert wird ein Eigenbeitrag von bis zu 1800 Euro pro Jahr.

  • Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag: 50 Cent Zulage pro Euro.
  • Auf weitere 1440 Euro: 25 Cent Zulage pro Euro.
  • Zusätzlich steuerlich: Sonderausgabenabzug bis 1800 Euro Eigenbeitrag; das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.
Worin kann ich investieren?

Das Altersvorsorgedepot erlaubt die Anlage in Investmentfonds bis PRIIPs-Risikoklasse 5 von 7 sowie in Anleihen von EU-Staaten, Ländern und Gemeinden.

  • Kein Zwang zur klassischen Versicherungsstruktur — direkte Kapitalmarktbeteiligung ist möglich.
  • Standarddepot mit gesetzlich gedeckelten Kosten: maximal 1 Prozent pro Jahr.
  • Einzelaktien und Kryptowährungen sind nicht zugelassen.
Ersetzt das Depot meinen Rürup-Vertrag?

Nein. Das Altersvorsorgedepot ist ein ergänzender Baustein, kein Ersatz für Rürup oder eine bestehende Vorsorgestrategie. Es schließt vor allem die kapitalmarktnahe, geförderte Lücke.

  • Rürup bleibt für viele Selbstständige wegen des hohen Steuerabzugs in der Ansparphase attraktiv.
  • Das Depot ergänzt um staatlich geförderte Fondsanlage mit steuerfreien Erträgen in der Ansparphase.
  • Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Einkommen, bestehenden Verträgen und Steuersituation ab.
Wann kommt mein Geld wieder aus dem Depot?

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit dem 65. (es sei denn, du beziehst früher eine gesetzliche Altersrente) und spätestens mit dem 70. Lebensjahr.

  • Du wählst zwischen lebenslanger Leibrente, befristetem Auszahlungsplan oder einer Kombination.
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalauszahlung entnehmen.
  • Auszahlungen werden nachgelagert mit deinem individuellen Steuersatz versteuert.
Muss ich mich für eine 100 % Beitragsgarantie entscheiden?

Nein. Du wählst zwischen drei Garantiestufen: 0 %, 80 %, 100 % Beitragserhalt — die Wahl bleibt dir überlassen.

  • 0 % Garantie: volle Investitionsfreiheit ohne Beitragserhalt — für einen langen Anlagehorizont und höhere Renditechancen.
  • 80 % Garantie: Kompromiss aus Sicherheit und Renditechance.
  • 100 % Garantie: klassisches Riester-Niveau mit vollem Beitragserhalt.
Ist das Altersvorsorgereformgesetz schon beschlossen?

Ja. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Persönliche Beratung — Händedruck zwischen Berater und Selbstständigem

Verlässliche Begleitung

Bonnfinanz steht seit vielen Jahren für kompetente und unabhängige Beratung in der Altersvorsorge. Gerade für Selbstständige begleiten wir bei gesetzlichen Veränderungen — sachlich, transparent und mit dem Fokus auf individuelle Lösungen. Aktuelle Informationen zur Reform halten wir für dich verständlich aufbereitet und laufend aktuell.

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